Zum Hauptinhalt

Der lange Weg zur digitalen Behörde: Wie steht es um Deutschlands Verwaltung?

von Jakob van Kampen

"Ich höre gerade meine kostbare Lebenszeit an mir vorbeitrapsen. #Bürgeramt #Berlin" – vor allem in den deutschen Ballungsräumen sind die Wartezeiten in Bürgerämtern mittlerweile ein bewährter Gag-Lieferant für solche und ähnliche Tweets. Der Kontakt zu den Behörden und Ämtern führt hierzulande meist über Wartezimmer mit rot leuchtenden LED-Nummernanzeigen hin zu schweren Papieranträgen. Online Termine zu vereinbaren oder Formulare herunterzuladen, gilt schon als fortschrittlich. 

Deutsche Behörden bieten wenig digitale Services. Der Vergleich mit den europäischen Nachbarn im Norden zeigt: Deutschland hat noch einen weiten Weg in Sachen behördlicher Digitalisierung vor sich.

eGovernment: Der europäische Norden lebt es vor

Länder wie Estland oder Dänemark zeigen, wie es gehen kann. Bürgerinnen und Bürger in Estland müssen nur noch selten tatsächlich eine Behörde aufsuchen – wenn sie heiraten, sich scheiden lassen oder große Vermögenswerte transferieren. Alle anderen bürokratischen Prozesse können sie online abwickeln. Dafür müssen sie nicht mal verschiedene Portale mit verschiedenen Zugängen nutzen. Ein einziges Portal bietet alle Services. Auch Dänemark – Musterschüler in Sachen Digitalisierung der Behördenlandschaft – bündelt alle Services in einem zentralen Tool.

Natürlich können kleine, zentral organisierte Länder ihre behördlichen Prozesse deutlich schneller und einheitlicher umsetzen als das föderale und bevölkerungsreiche Deutschland. Dennoch stellt sich die Frage: Was wurde aus der im Jahr 2010 von der damaligen Bundesregierung postulierten Vision, das deutsche eGovernment-System zum internationalen Standard zu machen? 

Zu kompliziert: Deutsche nutzen kaum digitale Tools der Behörden

Studien zeigen: Die Deutschen bewerten ihre digitalen Services im europäischen Vergleich als zu kompliziert und zu schwer auffindbar. Sie nutzen deshalb die vorhandenen eGovernment-Angebote mehr als unterdurchschnittlich. Die Benchmark-Studie der Europäischen Union bestätigt dies.

Die EU bemüht sich indes, die Anstrengungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu steuern und einheitliche Standards durchzusetzen. Der eGovernment Action Plan 2016-2020 formuliert Richtlinien, an denen sich die Mitgliedstaaten orientieren müssen. Die EU will einen Digital Single Market etablieren, in dem neben den vier bekannten Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital) eine fünfte hinzukommt: Daten. Damit das funktioniert, sind grundlegende Standards notwendig. Sie garantieren die Interoperabilität der Daten und Systeme der Mitgliedstaaten. Außerdem ist entscheidend, ob die Länder kooperieren – ohne die Bereitschaft, Daten zu teilen, Erfahrungen und Systeme auszutauschen oder Standards anzugleichen, wird eine nationalstaatenübergreifende digitale Infrastruktur im öffentlichen Sektor Illusion bleiben.

Foto. Sehr viel Papier übereinander gestapelt.
Der Kontakt zu den Ämtern führt meist über Wartezimmer mit rot leuchtenden LED-Nummernanzeigen hin zu schweren Papier: Deutschland hat noch einen weiten Weg in Sachen behördlicher Digitalisierung vor sich. © Christa Dodoo/Unsplash

Neue Technologien für mehr Sicherheit und Transparenz

Doch es gibt – wiederum im hohen Norden des Kontinents – positive Beispiele. Die EU-Mitgliedsstaaten Finnland und Estland starteten eine Kooperation. Sie basiert auf der estnischen Systemarchitektur X-Road. Erstes Ergebnis: Bürgerinnen und Bürger beider Staaten können medienbruchfrei Daten im jeweils anderen Land freigeben, beispielsweise für einen Arztbesuch.

Das X-Road-System ist eine der ersten eGovernment-Architekturen, die auf Basis der Blockchain-Technologie entwickelt wurden. Zwar gilt die Technologie nicht als Allheilmittel für alle Datenschutz-Fragen. Trotzdem erstickt das X-Road-System viele Bedenken, zum Beispiel in Punkto Missbrauch zentraler Datenbanksysteme, im Keim.

Onlinezugangsgesetz: Wird jetzt alles besser?

„Nur die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen kann die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland einen entscheidenden Schritt voranbringen“, sagt Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für IT zur Entwicklung der eGovernment-Angebote. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung ging Deutschland Ende des letzten Jahres mit dem Onlinezugangsgesetz – nahezu unbemerkt von Presse und Bevölkerung. Das Gesetz verpflichtet Behörden, bis 2020 alle zentralen staatlichen Services in einem Verbundsportal zur Verfügung zu stellen.

Außerdem verschieben sich wichtige Kompetenzen von den Ländern auf die Bundesebene, d.h. zum IT-Planungsrat. Es geht vor allem darum, technische Standards zu vereinheitlichen. Die ersten Richtlinien erscheinen vielversprechend. Wie realistisch aber die Entwicklung eines zentralen Verbundportals bis 2020 ist, bleibt mehr als fraglich. 

Entdecken

  • Uns folgen